Häufige Fragen

Das ist kein Problem! Wenn Sie sich bereits in der Vergangenheit für das Befragungsportal mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort angemeldet hatten, das Passwort aber vergessen haben, können Sie wie folgt vorgehen: Wählen Sie beim Login „Passwort vergessen“. Hier müssen Sie die E-Mail-Adresse angeben, mit der Sie sich in der Vergangenheit angemeldet hatten. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie Ihr Passwort selbst ändern können.

Für die Teilnahme an der Studie erhalten Sie ein postalisches Einladungsschreiben. Wenn Sie ein Einladungsschreiben erhalten haben, wurden Sie anhand eines Losverfahrens für die Befragung ausgewählt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Leider ist es nicht möglich, dass andere interessierte Personen, die keine Einladung erhalten haben, an der Studie teilnehmen können.

Ja, eine Unterbrechung der Befragung ist jederzeit möglich. Ihre Antworten werden gespeichert, sodass Sie später die Befragung wieder an der Stelle fortsetzen können, an der Sie diese zuvor unterbrochen haben. Beachten Sie jedoch, dass die Befragungen immer nur für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltet sind.

„OPAL“ ist die Abkürzung des Namens der Studie und steht für „Online-Personenbefragung Arbeiten und Leben in Deutschland“. OPAL ist eine hochfrequente Online-Befragung. Das heißt, dass die Befragten mehrmals im Jahr die Möglichkeit haben, an Befragungen teilzunehmen. Die Befragungen erfolgen ausschließlich online. Bislang gibt es nur wenige wissenschaftliche Studien, die auf diese Weise Personen im Erwerbsalter in Deutschland zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragen.

Mit den erhobenen Daten soll untersucht werden, wie aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen das (Erwerbs-)Leben von Menschen in Deutschland beeinflussen. Uns interessieren die Arbeits- und Lebensbedingungen, die soziale Absicherung sowie die sozialpolitischen Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Mit der Befragung möchte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dazu beitragen, unmittelbare Informationsbedarfe von Verwaltung und Politik aufzugreifen und Grundlagen für informierte Entscheidungen zu schaffen.

Alle Antworten aus der Online-Befragung werden computergestützt verarbeitet. Die Speicherung Ihrer Angaben erfolgt grundsätzlich anonym, also ohne die Angabe Ihres Namens oder Ihrer Kontaktdaten. Im Anschluss werden die Antworten aller befragten Personen statistisch ausgewertet. Mit der Gesamtmenge aller Angaben lassen sich z.B. Prozentanteile errechnen oder statistische Analysen durchführen. Die Ergebnisse werden in Tabellen und Grafiken berichtet. Angaben von Einzelpersonen sind hierbei nicht erkennbar.

Ihre Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Innerhalb des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben nur die beteiligten Forscherinnen und Forscher Zugriff auf die Daten aus der Befragung. Sämtliche Beteiligte sind auch hier vertraglich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet.

Nein! Im Rahmen der Studie werden ausschließlich wissenschaftliche Ziele verfolgt. Eine Weitergabe der Daten zu Marktforschungs- oder Werbezwecken erfolgt nicht! Die Ergebnisse der Studie werden anderen Forscherinnen und Forschern, Politik und Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Aktuell befindet sich die Studie noch in einer Anfangsphase, in der die ersten Befragungsergebnisse gesammelt und ausgewertet werden. Häufig wird von den Forschungsergebnissen auch in den Medien (Tageszeitung, Fernsehnachrichten) berichtet. Wir planen auch Sie direkt auf unserer Website über interessante Ergebnisse zu informieren.

Wie bekomme ich Gutscheine?
Gutscheine können Sie durch das Einlösen von Prämienpunkten erhalten. Sobald Sie 500 Punkte gesammelt haben, können Sie diese in einen Gutschein im Wert von fünf Euro umtauschen. Das heißt, 100 Punkte entsprechen einem Gutscheinwert von einem Euro. Haben Sie genug Punkte gesammelt, klicken Sie nach der Anmeldung im Befragungsportal im Hauptmenü auf „Meine Prämien“ und lösen Sie Ihre Punkte gegen einen Gutschein ein. Im Anschluss werden Sie zu einem separaten Gutscheinportal weitergeleitet. Auf dem Gutscheinportal können Sie auswählen, bei welchem Anbieter Sie einen Gutschein erhalten möchten.

Wie kann ich Prämienpunkte sammeln?
Punkte sammeln Sie, indem Sie an Befragungen der Studie teilnehmen. Wir laden Sie regelmäßig per E-Mail zu Befragungen ein. Diese können Fragen zu verschiedenen Themen beinhalten und unterschiedlich lange sein. Für jede Teilnahme an einer Befragung erhalten Sie Punkte auf Ihr Prämienkonto. In der E-Mail-Einladung zu einer Befragung teilen wir Ihnen mit, wie viele Punkte es für die Teilnahme gibt und wie viel Zeit die Befragung in etwa in Anspruch nimmt.

Ich habe Fragen beantwortet, aber keine Punkte erhalten.
Die Gutschrift der Punkte findet nur statt, wenn Sie die gesamte Befragung bis zum Schluss bearbeitet haben. Am Ende der Befragung erhalten Sie die Mitteilung, dass Sie die Befragung abschlossen haben und das Browserfenster schließen können.

Wie löse ich die Gutscheine ein?
Jeder Gutschein enthält einen Code, den Sie bei Ihrem nächsten Einkauf beim Bezahlen angeben können.

Ich habe Punkte eingetauscht, aber keinen Gutschein erhalten.
Wenn Sie auf dem Gutscheinportal einen Gutschein für einen bestimmten Anbieter ausgewählt haben, wird Ihnen der Gutscheincode an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie im Gutscheinportal angegeben haben. Manchmal kann es vorkommen, dass die E-Mail mit dem Gutschein-Code im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs landen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob die entsprechende E-Mail im Spam-Ordner liegt.

Warum gibt es Gutscheine und kein Geld?
Würden wir Ihnen Geld als Dankeschön anbieten, müssten wir Ihnen dieses überweisen. Dafür bräuchten wir Ihre Kontodaten. Diese Daten möchten wir allerdings aus Datenschutzgründen nicht von Ihnen erheben.

Muss ich den Wert der Gutscheine als Bürgergeld-Empfänger (ehemals Arbeitslosengeld-II-Empfänger) beim Jobcenter anrechnen lassen?
Nein, Sie brauchen die Gutscheine nicht anzugeben. Nach §11a Absatz 5 SGB II werden Zuwendungen Dritter nicht berücksichtigt, sofern diese nicht grob unbillig sind oder so hoch sind, dass eine Leistung nach SGB II nicht mehr gerechtfertigt wäre.

Von welchen Anbietern kann ich Gutscheine bekommen?
Bereits ab 500 Punkten, also einem Guthaben von 5 Euro, können Sie bei folgenden Anbietern einen Gutschein erhalten:

  • bücher.de
  • Conrad
  • Douglas
  • Eventim
  • Flora Prima
  • Foot Locker
  • Galeria Karstadt Kaufhof
  • H&M
  • H&M Home
  • IKEA
  • Media Markt
  • mymuesli
  • Nextbike
  • Otto
  • Pixum
  • REWE
  • RITUALS
  • RTL+
  • Sanicare
  • Saturn
  • Tchibo
  • Thalia Bücher
  • TK Maxx
  • Xbox
  • Zalando

Wenn Sie an weiteren Befragungen teilnehmen und zusätzliche Punkte sammeln, stehen noch weitere Gutscheinanbieter zur Auswahl.

Indem Menschen Informationen über Ihre Lebenssituation in Befragungen teilen, können Forscherinnen und Forscher Bedürfnisse und Herausforderungen besser erkennen und verstehen. Je mehr Personen an solchen wissenschaftlichen Befragungen teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie sich das Leben und die Arbeit von Menschen in Deutschland entwickelt. Ihre Unterstützung ist somit von großer Bedeutung, um politische Entscheidungsträger auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse beraten zu können.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist es, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse politische Akteure auf allen Ebenen zu beraten. Die Forschung und Beratung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geschieht auf Grundlage des gesetzlichen Auftrages, der im zweiten (§ 55 Abs.1 SGB II) und dritten Sozialgesetzbuch (§ 280, § 282 Abs. 1 – Abs. 4 SGB III) verankert ist. Weitere Informationen zum Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie auf der Website: www.iab.de

Die Finanzierung der Studie erfolgt zu einem Teil durch eine Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zum anderen Teil aus Haushaltsmitteln des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die Studie ist wissenschaftlich unabhängig, das heißt, dass die inhaltliche Ausrichtung der Studie in der alleinigen Verantwortung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und den beteiligten Projektmitarbeitenden liegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder die Bundesagentur für Arbeit üben keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung der Studie aus.

Im Rahmen unserer Studie möchten wir Sie etwa alle drei Monate zu einer Befragung einladen. Gegebenenfalls laden wir Sie darüber hinaus noch spontan zu weiteren Befragungen ein. Für die Beantwortung der Fragen benötigen Teilnehmende erfahrungsgemäß unterschiedlich lange. Manche Befragungen haben nur eine Länge von etwa fünf Minuten. Die Beantwortung einer Befragung wird nie mehr als 20 Minuten in Anspruch nehmen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: iab-opal@iab.de. Darüber hinaus können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen, wir werden Ihnen dann in Kürze antworten.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Dieser umfasst auch betriebliche Meldungen von Beschäftigungszeiten an die Sozialversicherung. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 SGB III die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Personen bitten, sich an Befragungen zu beteiligen, wenn sich notwendige Informationen nicht aus vorhandenen Daten entnehmen lassen.